Wohin sich wenden

 

Die Ausgleichskassen AHV


Aufgabe dieser Institutionen (öffentlich oder privat) ist u. a. das Eröffnen von Konten für ihre Versicherten und das Einkassieren der Beiträge für die AHV, IV, EO, FZ und ALV.

Die komplette Liste der AHV Ausgleichskassen in der gesamten Schweiz


Die AHV Ausgleichskassen geben Auskunft über alle Sie betreffenden Fragen, zögern Sie nicht, sie zu kontaktieren. Listen hier.
 

System der Formalitäten

Arbeitnehmer


Wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist es Ihr Arbeitgeber, der Sie bei der AHV Kasse anmeldet, deren Mitglied er als Arbeitgeber ist.

 

 

Der Versicherungsausweis (AHV Karte)

Die alte AHV-Karte wurde durch den Versicherunugsausweis ersetzt. Es handelt sich um eine kleine Karte auf welcher der AHV-Nummer des Versicherten aufgeführt ist. Er wird jeder Person ausgehändigt, die AHV-Beiträge bezahl und die Anspruch auf Leistungen der AHV hat. Sie bestätigt den Eintrag ins Versichertenregister. Jede AHV-Ausgleichskasse, bei der Einkommen abgerechnet wurde, führt ein individuelles Konto (IK) auf den Namen der versicherten Person. Auf dem individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Über ein Formular können sie jederzeit ihre Kontoauszüge bestellen und überprüfen, ob die ihnen abgezogenen Beiräge auch tatsächlich überwiesen wurden.

 

 

Der Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber, sei es nun eine Firma, ein Verband oder eine andere Rechtsform, muss einer AHV Kasse beitreten, um Personal einstellen zu dürfen. Er kann sich an eine öffentliche, regional agierende Kasse wenden oder an eine private Kasse, welche im Allgemeinen Personen bestimmter Berufe oder eines gewissen Gewerbezweiges zusammenfasst oder auch die eines Unternehmens. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Angestellten anzumelden. Ausnahme bilden die selbständig Erwerbenden Mitarbeiter, welche sich selbst anmelden müssen. Achtung in Bezug auf die rechtliche Definition des Status Angestellter und freier Mitarbeiter. Im Falle einer Kontrolle muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung vorlegen können, welche den Status seiner freien Mitarbeiter belegt.

Jede Kasse legt Prozedur und Termine für die Anmeldung von Personal und Beitragzahlungen fest (rechtlicher Rahmen: monatlich, quartalsweise oder jährlich, je nach Fall). Siehe auch Beitragszahlungen .
 

Selbständigerwerbende


(Siehe Merkblatt 2.02 «Beiträge der Selbständigerwerbende».)

Selbständigerwerbende melden sich selbst bei der Kasse ihrer Wahl an.

Wenn Sie selbständig erwerbend sind, müssen Sie Ihre Selbständigkeit anlässlich Ihres Eintrags bei Ihrer AHV Kasse beweisen (Bestätigung, die Sie auf Anfrage Ihrer Kunden vorlegen können). Sie bestimmt den Status Ihrer Tätigkeit. Es ist durchaus möglich, gleichzeitig selbständig erwerbend für eine Tätigkeit und angestellt für eine andere zu sein, allerdings nicht beides für ein und dieselbe Tätigkeit.

Die Staffelung der Akontobeitragszahlungen wird von der Kasse festgelegt. Die Höhe des definitiven Beitrages wird auf der Grundlage der Steuererklärung bestimmt.