Beiträge
Beiträge oder massgebender Lohn und Altersvergütungen
Die Pensionskassenbeiträge (BV) werden nur auf einen Teil Ihres Lohns erhoben und zwar auf den Teil, der Fr. 24'885.- übersteigt.
Das heisst, um den Minimallohn zu bestimmen, auf den Sie Ihre Beiträge zu zahlen haben, müssen Sie von Ihrem Jahresgehalt Fr. 24'885.- abziehen. Der verbleibende Betrag ergibt Ihren koordinierten Lohn, der allerdings nicht geringer als Fr. 3'555.- sein kann. Liegt das Ergebnis der Subtraktion:
- zwischen 0 und 3'555.- , so ist Ihr koordinierter Lohn Fr. 3'555.- ;
- unter 0, unterliegen Sie nicht der Versicherungspflicht (obligatorische Versicherung ab Fr. 21'330.-);
- über 3'555.- , ist der koordinierte Lohn gleich dem Ergebnis der Subtraktion.
Es existiert auch eine obere Grenze für die Versicherungspflicht: Der Teil Ihres Jahrelohns, der Fr. 85'320.- übersteigt, ist nicht versicherungspflichtig. Somit liegt das obere Limit des koordinierten Lohns bei Fr. 60'435.- (85'320 – 24'885). Die Altersvergütung ist ein Prozentsatz des koordinierten Lohns.
Dieser Prozentsatz hängt vom Alter des Versicherten ab:
- von 25 bis 34 Jahren 7%
- von 35 bis 44 Jahren 10%
- von 45 bis 54 Jahren 15%
- von 55 bis 65 Jahren 18%
Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der von der Kasse festgelegten Beiträge zu zahlen. Berechnungsbeispiele finden Sie im Guide Social Romand (nur auf Französisch).
Die obligatorische Versicherung zur BV besteht aus zwei Teilen: Einer Spareinlage zur Absicherung der Rente und einem Risikobeitrag (kleiner) zur Invalidenversicherung. Wir erinnern nochmals daran, dass die hier aufgeführten Zahlen und Bedingungen dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum entsprechen, Sie aber durchaus auf einen Arbeitgeber treffen können, welcher einen Vertrag mit einer höheren Deckung abgeschlossen hat und somit Ihre Beiträge höher sein könnten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Beiträge auf der Grundlage eines höheren koordinierten Lohns oder Ihres Reallohns berechnet werden (in letzterem Fall wären die Beiträge ein Prozentsatz Ihres kompletten Bruttolohns). Vergessen Sie aber nicht, dass, je mehr Beiträge Sie in die BV einzahlen, desto höher wird auch Ihre Rente sein.
Die Freizügigkeit
Hier geht es um die Möglichkeit von einer Kasse zu einer anderen zu wechseln, ohne dabei Verluste zu erleiden. Im Allgemeinen ist ein Kassenwechsel mit dem Wechseln des Arbeitgebers verbunden.
Denken Sie daran, bei jedem Arbeitgeberwechsel zu kontrollieren, dass die nötigen Vorkehrungen hinsichtlich Ihrer Freizügigkeit getroffen wurden.
Sie müssen mit der Pensionskasse Ihres letzten Arbeitgebers verhandeln. Es ist äusserst wichtig, alle Versicherungsunterlagen der Pensionskassen aufzubewahren.
Siehe auch das Kapitel Internationale Regelungen