AHV
Diese Versicherung bildet die Grundlage der Altersvorsorge; sie sichert Rentnern und Hinterbliebenen das zum Überleben notwendige Minimum, auch soziales Minimum genannt, zu. Die komplette* monatliche AHV-Rente beträgt (Stand 2021)
- mindestens Fr. 1195.–
- höchstens Fr. 2390.–
- höchstens Fr 3585.- Ehepaar
*Abzüge für Zeiten unvollständiger Beitragszahlungen
Weitere Leistungen der AHV: Witwenrente, Waisenrente, sonstige Leistungen.
Diese Grundlage muss durch weitere Massnahmen vervollständigt werden:
- BV (Berufliche Vorsorge oder 2. Säule);
- IV (Invalidenversicherung), wenn eine Arbeitsunfähigkeit auf Grund von Invalidität vorliegt;
- UV (Unfallversicherung), wenn eine Arbeitsunfähigkeit auf Grund eines Unfalls vorliegt;
- EL (Ergänzungsleistungen), wenn weder BV noch andere Renten existieren;
- Sozialhilfe, für diejenigen, die über keine genügende Versicherung verfügen.
Generelle Übersicht
Detaillierte Informationen und gezielte Dokumente
Guide Social Romand (Sozialer Leitfaden Romandie, nur auf Französisch: Zusammenfassung aller Aspekte der AHV).