Gesuch einreichen

Wer kann Unterstützung beantragen?

Professionelle Kulturschaffende aller Sparten können ein Gesuch um Unterstützung aus dem Sozialfonds von Suisseculture Sociale einreichen, wenn sie sich in einer akuten, nicht selbst verschuldeten finanziellen oder sozialen Notlage befinden – zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Unfall..

 

Was beinhaltet eine Unterstützung seitens Suisseculture Sociale?

Eine Unterstützung kann maximal CHF 5000.- betragen, und ist auf eine einmalige Unterstützung beschränkt. Wiederholte Gesuche in derselben Situation sind ausgeschlossen. In komplizierteren Fällen kann Suisseculture Sociale eine Sozialabklärung vorschlagen. Zu diesem Zweck arbeitet Suisseculture mit einem Zusammenschluss von Fachpersonen aus dem Sozialbereich zusammen, die auf Kulturschaffende und deren Lebens- und Arbeitswelten spezialisiert sind.

 

Müssen die Beiträge zurückbezahlt werden?

Nein. Beiträge von Suisseculture Sociale müssen nicht rückerstattet werden.

 

Muss ich das Gesuch selbst einreichen?

Falls es für Sie aufgrund sprachlicher oder anderer Einschränkungen schwierig bzw. unmöglich ist, selbst ein Gesuch einzureichen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit dem Berufsverband Ihrer Sparte aufzunehmen.

 

Einreichung eines Unterstützungs-Gesuchs

Für die Eröffnung eines Gesuchs benötigen wir zwingend folgende Unterlagen, die Sie uns per Mail an fonds@suisseculturesociale.ch schicken können:

•    Eine Schilderung Ihrer Notlage
•    Einen künstlerischen Lebenslauf
•    Formular zur Aufstellung Ihrer laufenden Kosten und Einnahmen
•    Die letzte Steuererklärung oder Steuerveranlagung (inkl. Vermögensnachweis)

 

Die Schilderung der Notlage sollte knapp und präzis sein. Es ist uns bewusst, dass die meisten Gesuchstellenden sich in höchst komplexen Situationen befinden, die sich häufig aus einer Aneinanderreihung von tragischen Ereignissen ergeben haben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir uns auf die finanzielle Beurteilung Ihrer Situation beschränken müssen, was unpersönlich wirken kann, nicht zuletzt, da der gesamte Kontakt schriftlicher Natur sein wird und wir keine Möglichkeit zu einer telefonischen Beratung bieten können.

Der künstlerische Lebenslauf dient uns zur Beurteilung, ob es sich bei den Gesuchstellenden um professionelle Kulturschaffende handelt. Es handelt sich dabei nicht um eine Beurteilung der Qualität Ihrer künstlerischen Arbeit, sondern um die Frage, ob Sie Ihr künstlerisches Schaffen hauptberuflich und auf den Erwerb eines Einkommens ausgerichtet hatten.

Für die Aufstellung der laufenden Kosten und Einnahmen benutzen Sie bitte das Formular, das Sie unter diesem Link finden. Sie können es entweder elektronisch ausfüllen oder ausdrucken und dann wieder einscannen.

Die letzte Steuererklärung oder definitive Steuerveranlagung ist ebenfalls ein zwingendes Dokument, das wir benötigen, um Ihre finanzielle Situation, insbesondere Ihre Vermögenssituation, einschätzen zu können. Achtung: Das ist nicht dasselbe Dokument wie die Steuerrechnung, sondern wir benötigen eine Auflistung der Detailposten. Wenn Sie die Steuerveranlagung nicht zur Hand haben, können Sie sich die Unterlagen bei Ihrer Steuerbehörde bestellen. Personen, welche keine Steuererklärung ausfüllen, müssen stattdessen Kontoauszüge all Ihrer Konten einreichen sowie die letzte Jahresbestätigung der Quellensteuer (soweit vorhanden).

 

 

Bitte beachten Sie:

Suisseculture Sociale unterstützt Einzelpersonen, keine Institutionen, Vereine oder andere Gesellschaftsformen.

Suisseculture Sociale leistet keine Ausbildungsbeiträge und/oder Stipendien, weder für Ausbildungen noch Residencies.

Suisseculture Sociale leistet keine Unterstützungsbeiträge an kulturelle Projekte, sondern hilft, die existentiellen Lebenskosten zu tragen.

Im Unterschied zur Covid-Nothilfe, welche Suisseculture Sociale zwischen April 2020 und Dezember 2022 ausrichtete, kann der Sozialfonds keine ausgefallenen Einkommen kompensieren, zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder der Covid-Pandemie.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit unter fonds@suisseculturesociale.ch zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine telefonische Beratung bieten können. Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass es sich bei Suisseculture um unseren Schwesterverband handelt, der keinen Einfluss und keine Verbindung zu unserem Sozialfonds hat und dass Sie unter der Telefonnummer von Suisseculture keine Informationen dazu erhalten können.