UVG (Obligatorische Unfallvers.)
Die Obligatorische Unfallversicherung ist Bestandteil des anwendbaren Rechtes im Bereich der Sozialversicherungen. Um festzustellen, welchem Unfallversicherungssystem der Arbeitnehmer unterstellt ist, muss man sich an den Regeln des anwendbaren Rechtes orientieren. Wenn der Arbeitnehmer dem Reglement eines angeschlossenen Herkunftsstaates unterstellt ist, gilt eine spezielle Regelung für die Sachleistungen. Der Staat, in welchem er seine Tätigkeit ausübt, muss ihm die Krankenkosten (Arzt, Krankenhaus, Medikamente) vorschiessen, die diesem dann vom Staat, in welchem der Arbeitnehmer der Unfallversicherung unterstellt ist, zurückbezahlt werden muss. Hingegen müssen die Geldleistungen (Lohnausfall) direkt vom Herkunftsstaat bezahlt werden.